Pressemitteilung zur Massentierhaltung

Eine vor kurzem stattgefundene Anhörung zum Bau von Massentierhaltungsanlagen hat die
Kritik der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag bestätigt.
„Im Fokus steht die Planungs- und Genehmigungspraxis nach dem Baugesetzbuch“, sagte der SPD Landtagsabgeordnete Marcus Bosse.
„Mit dem dortigen Paragraph 35 wird die Bebauung im sogenannten Außenbereich geregelt“, führte Bosse aus. Diese gesetzliche Regelung ginge weit zurück in das letzte Jahrhundert.
„Sie diente dazu, mit einer Privilegierung die Ansiedlung und bauliche Erweiterung von landwirtschaftlichen Betrieben auch außerhalb von Ortschaften zu erleichtern“.
Die aktuelle starke Entwicklung hin zu großindustriellen Anlagen überfordere schlichtweg
den § 35. Bosse: „Diese Regelung wird den Bedürfnissen und Anforderungen der heutigen
Zeit nicht mehr gerecht“. Entgegen der Aussage des Landwirtschaftsministers Ehlen
erklärten Vertreter der kommunalen Ebene ebenfalls, dass die Steuerungsinstrumente so
nicht mehr ausreichen.
Die SPD-Fraktion fordert daher die Landesregierung auf, die gesetzlichen Grundlagen zu
prüfen und der in der Anhörung vorgetragenen Empfehlung zur Abschaffung der
„Privilegierung“ im Baugesetzbuch zu folgen. „Hierzu wäre es jedoch erforderlich,
Bundesrecht zu ändern. Ich werde mit dem Bundestagsabgeordneten Sigmar Gabriel die
Situation besprechen. Allerdings darf man sich bei derzeitigen Mehrheiten im Bund nicht
allzu große Hoffnungen machen“, so Marcus Bosse.