„Der
Gesetzgeber hat mit dem Bundesgesetz zum Energieleitungsausbau den Netzbetreibern die
freiwillige Möglichkeit zur Erdverkabelung eingeräumt“, so Bosse. Mit großer Enttäuschung
müsse man nun aber feststellen, dass die geplante Höchstspannungstrasse vom niedersächsischen
Wahle (Gemeinde Vechelde, Kreis Peine) zum Umspannwerk Mecklar (Gemeinde Ludwigsau,
Kreis Hersfeld-Rotenburg) in Hessen in den Planungsunterlagen keinerlei Erdverkabelung
vorsehe. „Offenkundig werden die Konzerne ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kunden nicht
gerecht“, kritisierte Klein.
Hintergrund ist das am 25. Mai 2010 eingeleitete Raumordnungsverfahren zur oben genannten
Trasse. Bis Ende August können hier noch Eingaben bezüglich der geplanten
Höchstspannungsleitung erfolgen. „Das Land Niedersachsen ist Herr dieses Verfahrens“, führte
Bosse aus. Somit müsse es unter Abwägung aller Belange und den Vorgaben des
Landesraumordnungsprogrammes die Trassenführung ermitteln.
Die SPD-Fraktion hat hierzu nun den Entschließungsantrag „Priorität für Erdverkabelung in
Niedersachsen (siehe Anlage) erarbeitet, der bereits am kommenden Mittwoch im Plenum beraten
wird. „Wir fordern hierin die Überprüfung des Bundes- und Landesgesetzes in Verbindung mit
dem Raumordnungsgesetz“, so die Abgeordneten. Das Bundesgesetz habe insgesamt vier
Pilotvorhaben für Erdverkabelung festgeschrieben, unter anderem eben auch Wahle – Mecklar.
„Aber eine Erdverkabelung für diese Trasse ist nun leider nicht in Planung“, monierte Klein. Die
SPD verfolge mit dem Entschließungsantrag das Ziel, diese Trasse als Erdkabel-Piloten
durchzusetzen. Sonst widerspräche sich die Gesetzgebung auf ganzer Linie.