Die AfA veranstaltete einen Abend mit Gabriele Lösekrug – Möller
Eine Gruppe interessierter SPD—Mitglieder, darunter auch die Landtagsabgeordnete Dörthe Weddige – Degenhard, fand sich im „Heidi`s“ zu einem Themenabend zur sozialen Integration zusammen. Das Impulsreferat mit dem Leitgedanken „Wie gehen wir mit denen um , die keine Arbeit haben?“, an das sich eine sehr lebhafte Diskussion anschloss, hielt Gabriele Lösekrug – Möller. Mit hoher Kompetenz und Sachverstand (die Referentin war als Sozialarbeiterin tätig, hat Sozialpädagogik studiert und gehört dem Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag an) führte sie ihren Zuhörern die Schieflage hinsichtlich der Beschlüsse der Bundesregierung mit dem Bildungs – und Teilhabepaket für bedürftige Kinder vor Augen. Insbesondere der Arbeit von Frau von der Leyen galt ihre Kritik. Diese spiele die beiden schwächsten Gruppen – die, die keine Arbeit haben und die, die geringfügig beschäftigt sind – gegeneinander aus. Dabei gehörten Arbeitsmarkt – und Sozialpolitik unmittelbar zusammen, denn Arbeit mache Teilhabe an der Gesellschaft erst möglich. Hier bleibe die Ministerin völlig untätig und preise scheinbar fortschrittlichen Entwürfen wie die Bildungscipkarte an, die keineswegs zur Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Bedürfnisse von Kindern beitrage. Frau Lösekrug – Möller stellte fest, dass viel Geld ausgegeben werde, doch es sei nicht gerecht verteilt: Es müsse eine Lösung angestrebt werden, die das Einkommen derer, die in prekären Verhältnissen lebten (Harzt IV, geringfügig Beschäftigte), tatsächlich mit einer Erhöhung des Kindergeldes verbessere, und nicht als Resultat diejenigen noch begünstige, die über hohe Freibeträge ihr Einkommen überproportional steigern könnten.
Die Bundesregierung verschleiere die tatsächliche Misere, weiche der Lösung drängender Probleme aus, wie z. B. der Ungerechtigkeit gegenüber Bedarfsgemeinschaften, deren Einkommen knapp über der Bezugshöhe von zusätzlichen Leistungsansprüchen läge. Hierzu gehöre aber auch der Mindestlohn für alle Brachen, denn mit Blick auf den 1. Mai 2011, dem Datum der europäischen Freizügigkeit, bestehe bei dessen Durchführung die Notwendigkeit das „staatliche Versprechen auf Recht“ für alle Bürgerinnen und Bürger auch einzuhalten.