
„Mit der Gesetzesänderung bleibt die Regierungskoalition also ihrem Grundsatz ambulant vor stationär treu“, betont Bosse. Die Gesetzesnovelle geht jetzt in einem nächsten Schritt in die Verbandsanhörung.
Zum Hintergrund: 2011 hat die ehemalige CDU/FDP Landesregierung im Zuge der Föderalismusreform das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz (NHeimG) verabschiedet. Mit diesem Gesetz, dem die zentrale Aufgabe zukommt, den Schutz der Interessen und Bedürfnisse von Bewohnerinnen und Bewohnern im Heimalltag sicherzustellen, wurden zahlreiche Regelungen des Bundesrechts überarbeitet mit dem Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen und das Entstehen neuer Wohnformen zu unterstützen. Bosse dazu: „In der Praxis hat sich das Gesetz jedoch nicht bewährt. Es wurde beklagt, dass die durch das NHeimG geschaffenen Abgrenzungsregelungen zwischen nicht selbstbestimmten Wohnformen, die vom Geltungsbereich des Gesetzes erfasst werden, und solchen Wohnformen, die nicht erfasst werden, unklar sind und die Entwicklung alternativer Wohnformen erschweren. Das wird jetzt von der Rot-Grünen Landesregierung korrigiert.“