Weiterentwicklung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig und der Region

Sehr geehrter Herr Brandes, Sie haben uns zum Thema „Weiterentwicklung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig und der Region“ auf Grundlage des Gutachtens von Herrn Prof. Dr. Jörg Bogumil angeschrieben. Gerne nehmen wir zu dem genannten Thema Stellung:

Falk Hensel

Unsere Region ist in ihrer Gesamtheit eine starke Wirtschafts- und Freizeitregion mit einer hohen Lebensqualität, allerdings mit zum Teil starken regionalen Unterschieden. Dies trifft auch auf die Finanzkraft zu. Daher ist es u. E. unabdingbar, dass sich die Region zukunftssicher aufstellt, um den finanziellen, strukturellen und demografischen Herausforderungen in allen Bereichen des Braunschweiger Landes erfolgreich begegnen zu können.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir das Gutachten von Prof. Bogumil zur Weiterentwicklung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig. Wir werten die Weiterentwicklung des Zweckverbandes zum Regionalverband mit einem erweiterten Aufgabenzuschnitt als einen Schritt in die richtige Richtung. Eine evtl. spätere Gebiets- und Verwaltungsreform steht dem u. E. nicht entgegen, sie können sich ergänzen.

Wir teilen die Ergebnisse des Gutachtens dem Grunde nach. Dies trifft sowohl auf die Analyse als auch auf die Beurteilung möglicher neuer Aufgaben zu, wobei wir betonen möchten, dass die bisherigen Aufgaben Regionalplanung und öffentlicher Nahverkehr umfassend geregelt werden müssten. Wir halten sogar eine Ausweitung der Aufgaben im Sinne einer Betrachtung der Gesamtmobilität für unumgänglich. Als dringend geboten sehen wir bei einem neuen Aufgabenzuschnitt auch die Umbenennung in einen Regionalverband an und begrüßen auf mittlere Sicht eine Direktwahl der Verbandsversammlung, sofern die Aufgaben des Regionalverbandes dies rechtfertigen.

Auch eine Überprüfung des Mandatsverteilungsschlüssels sehen wir als geboten an, um eine Über- bzw. Unterrepräsentanz einzelner Gebietskörperschaften zu vermeiden. Wir teilen die Auffassung des Gutachters, dass die Hauptverwaltungsbeamten „geborene“ Mitglieder in der Verbandsversammlung werden sollen.

Wir betrachten die im Gutachten angesprochenen Aufgaben nicht als abgeschlossen. Wir bitten um Überprüfung auch der Aufgabenbereiche, die im Gesetzentwurf zur „Änderung des Gesetzes über die Bildung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig“ (Drucksache 16/2610) vom 15.06.2010 benannt wurden.

Auch bitten wir zu prüfen, wie eine Aufgabenunterteilung (der im Gutachten und der in der Drucksache 16/2610 genannten und eventuell weiterer) in

– umfassende „Pflichtaufgaben“ (die der Verband auf jeden Fall zur Entwicklung der Region wahrzunehmen hat)

– zusätzliche „Freiwillige Aufgaben“ von regionaler Bedeutung (Entscheidung der Aufgabenübernahme durch die Verbandsversammlung) Beispiele für diesen Bereich könnten z.B. sein: Mitwirkung und Förderung von Kultur- und Sportprojekten, Beteiligung/Betrieb von Kultur- und Freizeitangeboten.

– Aufgaben auf Antrag (Möglichkeit der Übernahme von Tätigkeiten eines oder mehrerer Verbandsglieder) Beispiele für diesen Bereich könnten z. B. sein: Aufgaben der Gesundheits- und Veterinärämter, Entwicklung und Vermarktung von Gewerbeflächen von regionaler Bedeutung

erfolgen könnte.

Wir bitten darum, dass unsere Anregungen – in welcher Form auch immer – vom Gutachter aufgegriffen werden.

Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass wir erwarten, dass der ZGB sich gegenüber dem Land dafür einsetzt, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Aufgabenerweiterung im Dialog des Landes mit den Verbandsgliedern und dem ZGB erfolgt und entschieden wird, um spätere Konflikte zu vermeiden. Dabei wollen wir allerdings deutlich machen, dass nicht das „Kirchturmdenken“ Pate bei der Aufgabenzuordnung sein darf, sondern die konsequente Weiterentwicklung der Region im Vordergrund aller Überlegungen stehen muss.

Auch wenn die Thematik im Gutachten schon angesprochen wurde, wollen wir darauf hinweisen, dass die Finanzierung der Aufgaben im Gesetz zwischen den Beteiligten klar geregelt werden muss. Dabei ist eine verbindliche Regelung über eine adäquate Finanzierung des ÖPNV (z. B. Regionalisierungsmittel) gesetzlich festzuschreiben.

Wir hoffen, dass unsere Anregungen aufgegriffen werden und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.