
„Die Zuschüsse des Landes stammen aus den Mitteln des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes“, erklärt Bosse. Die Fördersummen bewirken Investitionen, die weit über die eigentliche Fördersumme hinaus gehen. Die kommunalen Antragssteller –in diesem Fall der Landkreis Wolfenbüttel- bestimmen über den Beginn der Baumaßnahme. Bosse: „Die Finanzierung ist nun sichergestellt, nun geht es darum, möglichst zügig mit den Arbeiten beginnen zu können.“