SPD Kreistagsfraktion: Anschaffung einer Drohne für die Feuerwehren im Landkreis

Falk Hensel, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion Wolfenbüttel
Falk Hensel, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion Wolfenbüttel

Die SPD-Kreistagsfraktion Wolfenbüttel hat in ihrer jüngsten Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Haushaltsberatung einen Antrag auf Anschaffung einer Drohne für die Feuerwehren im Landkreis Wolfenbüttel beschlossen. Hierfür sollen Mittel in Höhe von 15.000 € bereitgestellt werden. 

Die Drohne soll Teil des Inventars der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Schladen werden und ständig für Einsatzleiter abrufbar sein. Weiterhin schlägt die SPD vor, dass mindestens zwei Feuerwehrleute zur Bedienung einer Drohne geschult werden sollen.

Die Feuerwehren retten Menschen aus brennenden Häusern, leisten Erste Hilfe bei Unfällen, arbeiten unermüdlich gegen Überschwemmungen und setzen immer wieder ihr eigenes Leben aufs Spiel. Auch im kulturellen und sozialen Leben spielen die Feuerwehren eine große Rolle. Insbesondere im ländlichen Raum sind sie essentieller Bestandteil der dörflichen Gemeinschaft.

 „Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sollte die technische Ausstattung der Feuerwehren kontinuierlich verbessert und modernisiert werden“, sagt Vorsitzender Falk Hensel im Namen der gesamten Fraktion. Moderne Technik muss eingesetzt werden, um potenzielle Einsätze genauer beurteilen zu können und die Suche nach vermissten Personen zu verbessern. 

Hier würde die Einsatzmöglichkeit von Drohnen einen erheblichen Fortschritt bedeuten: Der Einsatz ziviler Copter / Drohnen bei Feuerwehren reicht von der Erkundung und Beobachtung über die Dokumentation bis zur Personensuche und Gefahrstoffmessung. Der große Vorteil liegt darin, dass Drohnen in Bereiche vordringen können, die für Menschen zu gefährlich oder unerreichbar sind. Bilder aus der Vogelperspektive verschaffen Einsatzleitern einen Gesamtüberblick über eine Einsatzstelle. Drohnen stellen darüber hinaus eine kostengünstige Alternative zu Hubschraubern und Überwachungsflugzeugen dar. Bei Hubrettungsfahrzeugen ist die Reichhöhe zudem begrenzt. 

Für das Fliegen von Drohnen wird ein Praxisnachweis benötigt. Zwar sind Feuerwehren in Einsatzlagen sowohl von der Erlaubnis-, als auch der Nachweispflicht für den Betrieb von Drohnen befreit, trotzdem sollten die Anwender wegen der Risiken im Einsatz von Coptern bei der Feuerwehr gut ausgebildet sein und praktische Flugerfahrungen z. B. in Modellflugvereinen sammeln. Eine bundesweit einheitliche Ausbildung beziehungsweise einen Piloten-Lehrgang gibt es noch nicht.

Mit diesen Aspekten begründet die SPD Kreistagsfraktion den Antrag. Er soll im Rahmen der Beratungen des Kreishaushaltes 2020 in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Personal und Sicherheit am 26.11.2019 eingebracht werden.